M Idar-Oberstein. Die Stadt Idar-Oberstein will schärfer gegen Radfahrer in der Fußgängerzone vorgehen – wenn nötig mit einem Bußgeld bis zu 25 Euro. Das sehen all jene, die den Radtourismus im Kreis Birkenfeld und an der Nahe voran bringen wollen, mit zwiespältigen Gefühlen. In Idar-Oberstein ist der überregionale Nahe-radweg nämlich mitten durch die Fußgängerzone ausgeschildert – und das nicht auf einer kurzen Strecke, sondern auf einer Länge von einem guten Kilometer. Eine Alternativplanung wird seit Jahren angemahnt, fehlt aber weiterhin.
„Hinweisschilder für diesen Radwanderweg sind keine verkehrsrechtliche Ausweisung als Radweg“, erläutert Klaus Lorenz, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, die Rechtslage. Und das bedeute für Radfahrer ganz klar – absteigen und schieben. „In den beiden Fußgängerzonen ist Fahrzeugverkehr, zu dem auch Radfahrer gehören, nur zur Anlieferung zulässig – und auch das nur zu festgesetzten Zeiten. Ansonsten ist ein Befahren nicht erlaubt.“ Eine Ausnahme gilt nur für Kinder: Sie dürfen Gehwege und Fußgängerzonen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr mit dem Rad befahren.
Schilder werden aufgestellt
Unfälle seien zwar noch keine passiert, erklärt Lorenz auf Nachfrage der NZ, es gebe aber immer wieder Beschwerden von älteren Bürgern, die um ihre Gesundheit fürchteten. Nach Eindruck der Mitarbeiter des Ordnungsamtes halten sich vor allem einheimische Radler nicht an das Verbot, deshalb sollen jetzt am Beginn der Fußgängerzonen Wortlaut-Schilder angebracht werden, die Radfahrer auf das Radelverbot hinweisen.
Und: Die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes und der Verkehrsüberwachung werden angewiesen, fahrende Radler zum Absteigen zu bewegen. „Uneinsichtige oder Wiederholungstäter müssen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen“, so Lorenz.
Aus Sicht der Kreisverwaltung trägt diese Haltung der Stadtverwaltung dazu bei, dass die Akzeptanz des Nahe-Radwegs weiter sinkt, heißt es in einer Stellungnahme. Zwar teile Landrat Axel Redmer die Auffassung, dass es zwischen Radfahrern und Fußgängern in der Obersteiner Fußgängerzone zu Konflikten kommen kann. Aber nach seiner Überzeugung müssten daraus andere Konsequenzen als zusätzliche Schilder und die Androhung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gezogen werden – nämlich die Verlegung des Radwegs in die Wasenstraße oder die Wilhelmstraße. „Die jetzige Trassenführung bewirkt, dass vor allem ortsfremde Radfahrer, die die bereits vorhandenen Alternativen nicht kennen, auf die vierspurige Naheüberbauung ausweichen“, wie Redmer immer wieder selbst beobachtet: „Käme es auf der B 41 zu einem Unfall, würde das Image des Radwegs noch weiter beschädigt.“
Nicht gerade tourimusfreundlich
Auch Ute Meinhard, Geschäftsführerin der Naheland-Touristik in Kirn, stuft die Pläne der Stadt als „nicht gerade tourismusfreundlich“ ein. Es wäre katastrophal, wenn Touristen, die mit dem Zug am Bahnhof Oberstein ankommen, um den Naheradweg in Angriff zu nehmen, als erstes ein Strafmandat erhielten. In Idar-Oberstein, aber auch an anderen Stellen im Verlauf des Radwegs, wo es ebenfalls zu Interessenskollisionen zwischen Radfahrern und Fußgängern kommt – wie in Bad Kreuznach, Bad Münster und Bad Sobernheim – müssten Alternativlösungen gefunden werden, so Meinhard.
Weil es bislang nicht gelungen ist, die Steigungen im Verlauf des Naheradwegs in Richtung Birkenfeld zu entschärfen, bedauert Landrat Axel Redmer in seiner Stellungnahme, beginnen die meisten Touristen ihre Tour am Bahnhof in Idar-Oberstein in Richtung Bad Kreuznach: „Wir können den Radfahrern nicht zumuten, dann gleich einen Kilometer zu schieben“, ist er überzeugt.