Mainz
OB Jens Beutel muss wegen Capri-Reise Strafe zahlen

Mainz - Mit dem Aufsichtsrat in Italien: Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel muss 9600 Euro Strafe zahlen. Damit sind alle Verfahren gegen ihn abgeschlossen und er gilt als nicht vorbestraft.

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Mainz – Fast könnte man meinen, man hätte es mit einem Reisebüro zu tun, und nicht mit einer Stadtverwaltung. Schick und schön sind die Ziele, von denen im politischen Mainz seit mehr als einem Jahr die Rede ist: die Bahamas, der Golf von Neapel oder auch der Tegernsee.

Überall dort war der Mainzer Oberbürgermeister. Doch nicht immer waren die Exkursionen Freizeitvergnügen. Der Trip nach Italien, so versichert Jens Beutel, war ausschließlich dienstlich geprägt.

Das allerdings sieht die Staatsanwaltschaft Koblenz anders. Sie will in der 2004 stattgefundenen Reise des Aufsichtsrates der Überlandwerke Groß-Gerau, seinerzeit zur Hälfte eine Tochter der Stadtwerke Mainz, keinen beruflichen Charakter erkennen. Deshalb soll das damalige Aufsichtsratsmitglied Beutel fast 10.000 Euro bezahlen. Weil er den Energieversorger durch die Teilnahme an dem Trip in den Süden „geschädigt“ habe.

Der Oberbürgermeister will zahlen. Gegen den ausdrücklichen Rat seines Anwalts. Der hatte Beutel empfohlen, die Sache bis zum Ende auszufechten. Doch Beutel will, wie er sagt, einer langen „Hexenjagd“ ein Ende bereiten: Im Interesse der Stadt, auch mit Blick auf seine Familie und seine eigene Person.

80 Tagessätze hat das Amtsgericht Mainz festgelegt. Das macht 9600 Euro, die Sozialdemokrat Beutel zahlen muss. Damit ist er nicht vorbestraft, liegt doch die Grenze bei 90 Tagessätzen.

Dies ist für den OB der entscheidende Punkt. Wäre er zu 90 Tagessätzen verurteilt worden, hätte er den Strafbefehl nicht akzeptiert. Denn Beutel hat sich „nichts vorzuwerfen“, wie er beteuert. Den Vorwurf des Koblenzer Chefanklägers Horst Hund, er habe mit der Teilnahme an der Aufsichtsratsreise die Überlandwerke geschädigt, weist der Oberbürgermeister entschieden zurück.

Sei doch 2004 Ziel des Ausflugs gewesen, mit RWE-Vertretern, die die Hälfte der Überland-Werke hielten, in angenehmer Atmosphäre die alleinige Übernahme durch die Stadtwerke einzufädeln. „Das ist uns gelungen“, betont Beutel: 2007 ging das rechtsrheinische Unternehmen komplett an die Mainzer.

Allein schon deshalb könne von keiner Schädigung gesprochen werden. Der Oberbürgermeister verweist zudem darauf, dass er nur anderthalb der insgesamt vier Tage dabei gewesen wäre.

Für die Staatsanwaltschaft hingegen scheinen die Mittel, mit denen eine „angenehme Verhandlungsatmosphäre“ damals erzeugt wurde, zweifelhaft. So sei die Begleitung der Ehefrau nicht dienstlich nötig gewesen. Blumen- und Champagner-Präsente oder Ausflüge nach Capri und Pompeji ebenfalls nicht.

Jens Beutel, der einstige Vorsitzende am Landgericht, der in den 90ern durch seine souveräne Verhandlungsführung bei den Wormser Missbrauchsprozessen bundesweit bekannt wurde, hält diese Art von Presseerklärung für „ausgesprochen emotional“ und einer objektiven Behörde nicht würdig.

Immerhin: Der OB kann sich trösten, dass die anderen Verfahren gegen ihn eingestellt wurden. Die anonym eingegangene Anschuldigung, er habe sich von einem Mainzer Bauunternehmer auf die Bahamas einladen lassen, konnte er widerlegen.

Und auch zwei Reisen an den Tegernsee, die der damalige Geschäftsführer der stadtnahen Siedlungsgesellschaft Wohnbau auf Firmenkosten bezahlte, werden Beutel nicht zur Last gelegt.

Der OB war davon ausgegangen, dass der Wohnbau-Chef ihn privat eingeladen habe. Die Staatsanwaltschaft konnte ihm nicht das Gegenteil nachweisen.

Thomas K. Slotwinski