Mainz
Nur Telekom muss Leitungen überlassen

Laut Bundesnetzagentur, der Regulierungsbehörde für Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations- und Schienennetze sowie für den Postmarkt, ist ausschließlich die Telekom AG als Marktführer verpflichtet, ihre Netze auch anderen Telekommunikationsanbietern von Telefon- und Internetdiensten zur Verfügung zu stellen.

Laut Bundesnetzagentur, der Regulierungsbehörde für Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations- und Schienennetze sowie für den Postmarkt, ist ausschließlich die Telekom AG als Marktführer verpflichtet, ihre Netze auch anderen Telekommunikationsanbietern von Telefon- und Internetdiensten zur Verfügung zu stellen.

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