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Neues Punktesystem für Verkehrsverstöße: Auch Fußgänger trifft es

Das Punktesystem für Verkehrsverstöße gilt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer - auch für Fußgänger. Verstöße, die Punkte für Fußgänger nach sich ziehen können, haben nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) in der Regel mit Alkohol oder Drogen zu tun.

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Der Fußgänger, der vorsätzlich bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert, wird mit Punkten bestraft: Wie bisher ist dafür ein Punkt fällig. Wer sich als Fußgänger unerlaubt vom Unfallort entfernt, bekommt zwei Punkte. Bislang waren es sieben oder, bei milderer Strafe, fünf.

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