Fußball: Spielordnung an Vorgaben angepasst
Neue Corona-Regeln

Region Nahe. Der Südwestdeutsche Fußballverband hat mit einer Ergänzung seiner Spielordnung auf die aktuelle Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung reagiert. In einer Dringlichkeitssitzung verfasste der Spielausschuss Regeln zur Umsetzung, die dann in Windeseile die Satzungskommission und das Präsidium passierten und mit sofortiger Wirkung gelten.

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Nun ist geregelt, dass Hauptrunden-Partien, die ausfallen, weil einem Team nicht genügend Spieler aufgrund von Corona-Maßnahmen zur Verfügung stehen, innerhalb von zwei Monaten wieder neu angesetzt werden können.

Zudem wird angeregt, dass sich die Vereine auf Basis der staatlichen Vorgaben einvernehmlich auf eine Anzahl von nicht-immunisierten Spielern einigen sollen. Liegt keine einvernehmliche Verständigung vor, steht bei einer geraden Anzahl an betroffenen Personen jeder Mannschaft die gleiche Anzahl zur Verfügung. Bei einer ungeraden Anzahl steht dem Gastverein eine Person mehr zu. Heißt in der Praxis: Ist die Warnstufe zwei erreicht, dürfen beide Teams je fünf nicht-immunisierte Spieler einsetzen, da zehn nach den staatlichen Vorgaben erlaubt sind. In Warnstufe eins, die derzeit gilt, sind 25 nicht-immunisierte Spieler zugelassen. Der Heimverein darf demnach 12, der Gast 13 Akteure einsetzen, die nicht geimpft oder genesen sind. Ein Fall, der vor allem im Jugendfußball greifen dürfte.

Ein dritter neuer Punkt besagt, dass der Staffelleiter berechtigt ist, eine Partie an einen anderen Ort zu verlegen, wenn der Heimspielort aufgrund von staatlichen Vorgaben nicht zur Verfügung steht. Das gilt beispielsweise für den Fall, dass ein Sportplatzeigentümer seine Sportanlage für nicht-immunisierte Fußballer sperrt und somit einen Eingriff in die Wettbewerb vornimmt. Dann kann der Staffelleiter tätig werden und das Spiel an einen anderen Ort verlegen.olp