Mainzer Rhein-Zeitung
MRZ-Kommentar: Gerecht ist anders

Unerwartet deutlich hat sich das Oberverwaltungsgericht mit seinem Urteil in Sachen Kulturförderabgabe auf die Seite der Kommunen geschlagen: Wie man sich bettet, so zahlt man, heißt nun die Devise, wenn es denn Verwaltungen und Stadträte so wollen.

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Ob der Gast den Aufpreis berappen muss oder ob der Hotelier den Obolus von seinen Einnahmen abzweigt, ist eine wettbewerbsorientierte und betriebswirtschaftliche Erwägung. Die These, dass der Gast sich künftig eventuell lieber in Richtung einer anderen Stadt, quasi einer Betten-Steueroase, orientiert, gilt nur, bis irgendwann alle Kommunen Morgenluft gewittert und die Abgabe eingeführt haben.

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