Mainz/Wiesbaden – Unfallursache Schnee und Eis: Viele Kliniken in Rheinland-Pfalz und Hessen müssen derzeit vermehrt Menschen behandeln, die sich bei Stürzen auf glatten Wegen etwas gebrochen haben. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa.
Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa. Neben Prellungen und Verstauchungen sind oft Knochenbrüche die Folge. Vor allem Hand- und Sprunggelenksfrakturen, aber auch Brüche der Oberschenkel und Schultern diagnostizieren die Kliniken.
In der Asklepios-Paulinenklinik in Wiesbaden müssen derzeit täglich drei Patienten nach solchen Stürzen operiert werden. Das Klinikum Darmstadt versorgte in den vergangenen Tagen bis in den späten Abend hinein Sturzopfer. Die Ambulanz brauchte dafür zusätzliches Personal, wie eine Klinikumssprecherin sagt. „Hier war alles voll.“
Die Unfallchirurgie des Klinikums Hanau hat bei Eis und Schnee derzeit rund 20 Patienten mehr pro Tag als sonst. Die Frankfurter Uni-Klinik führt zwar keine genaue Statistik, „gefühlt haben wir aber mehr Aufnahmen als im letzten Jahr. Der Arbeitsaufwand ist höher“, teilt Sprecherin Ricarda Wessinghage mit. „Häufigste Diagnose: Handgelenksfrakturen.“
Auch im Heilig-Geist-Hospital in Bingen würden derzeit mehr Knochenbrüche behandelt als beispielsweise im Sommer, sagt der Chefarzt der Unfallchirurgie, Peter Brill. Genaue Zahlen könne er aber nicht nennen. „Am häufigsten verletzen sich die Menschen morgens auf dem Weg zur Arbeit.“ Viele Patienten kämen dabei mit einem Bruch des Sprunggelenks in die Notaufnahme. „Das passiert, wenn sie auf glattem Untergrund mit dem Fuß umknicken“, erklärt Brill. Mit den Kapazitäten in der Ambulanz komme man aber gut zurecht. Nur gelegentlich müssten Patienten mit längeren Wartezeiten rechnen.
Die Hochwaldklinik in Bad Nauheim muss dagegen nicht mehr Sturzopfer behandeln als sonst. Was das Verhalten bei Schnee und Eis angehe, seien in der Wetterau-Stadt „die Fußgänger besser vorbereitet gewesen als die Autofahrer“, hieß es.
Probleme kann der Winter bereiten, wenn Ärzte dringend Dinge benötigen, die nicht lange im Krankenhaus gelagert werden könnten wie etwa Blutkonserven
Rettungswagen, die auf vereisten Straßen hängenbleiben – dieses Problem gebe es bei den Johannitern nicht, sagt der Vorstand des Regionalverbandes Rheinhessen, Manfred Herholz. „Wenn die Feuerwehr fahren kann, wieso dann nicht auch die Rettungswagen?“ Wichtig sei, die Rettungswagen so auszustatten, dass sie bei allen Wetterverhältnissen ihr Ziel erreichten. Alle Wagen der Johanniter seien deshalb mit teuren Schneeketten ausgerüstet. „Dafür muss man eben etwas tiefer in die Tasche greifen“, sagt Herholz.
Außerdem würden Fahrer zu speziellen Fahrsicherheitstrainings geschickt, bei denen sie die veränderte Fahrdynamik bei Schnee und Eis kennenlernten. Während eines Einsatzes würde in Kauf genommen, dass die Fahrt über winterliche Straßen schon mal zehn Minuten länger dauern könne. Auch hier stehe die Sicherheit im Vordergrund, sagt Herholz. „Ich möchte keine Kamikaze am Steuer der Rettungswagen =haben.“
Uwe Frohn ist Leiter des Rettungsdienstes beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Rheinland-Pfalz. Aus den rund 130 Rettungswachen des Landes habe er keine Meldungen bekommen, dass Rettungswagen aufgrund des Schnees auf den Straßen steckengeblieben seien. „Unser Hauptproblem ist aber nicht der Schnee, sondern das Blitzeis“, sagt Frohn. Bei gefrierendem Regen blieben die meisten Fahrzeuge liegen und verstopften die Straßen. Auch für Rettungswagen gebe es dann oft kein Durchkommen mehr.
Nicht immer gelinge es, gemeinsam mit der Polizei eine Gasse zu schaffen, durch die der Rettungswagen den Unfallort erreiche. In diesem Fall hänge viel davon ab, wie gut sich ein Fahrer in der Gegend auskenne. „So kann er beispielsweise auf Landwirtschafts-Wege ausweichen, die parallel zur Bundesstraße verlaufen. Oder er benutzt Auffahrten für Baufahrzeuge, um den Stau zu umfahren“, sagt Frohn.
Versperren auf der Autobahn Fahrzeuge den Weg zum Einsatzort, müssten die Rettungsassistenten schlimmstenfalls über die Gegenfahrbahn zu Hilfe kommen. Das sei allerdings eine „extreme Handlung“, die nur im Ausnahmefall angewandt werden sollte, fügt Frohn hinzu. dpa