Bundesarbeitsministerin Nahles will einen Gesetzentwurf vorlegen, der von 2015 an einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde vorsieht. Foto: Olivier Hoslet DPA
Berlin - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) lässt beim geplanten flächendeckenden Mindestlohn ab 2015 so gut wie keine Ausnahmen zu: Nur für Minderjährige unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung soll die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde nicht gelten.
Lesezeit 2 Minuten
Die Unionsparteien, die Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsforscher hatten dagegen eine Altersgrenze von mindestens 21 Jahren gefordert, um einen drohenden Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit zu vermeiden. Auch für die große Mehrheit der zwei Millionen Langzeitarbeitslosen soll es keine Ausnahmen geben.