Mayen
Mann (22) drückte Freundin (21) Kissen aufs Gesicht: Bewährungsstrafe

Mayen - Er schlug, trat sie und drückte ihr ein Kopfkissen so stark aufs Gesicht, dass sie Angst hatte zu ersticken. Sie zückte aus Angst ein Messer, um sich wehren zu können: Der Streit zwischen einem 22-Jährigen und seiner 21-jährigen Freundin geriet völlig außer Kontrolle. Nun musste sich der Mayener vor dem Schöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Da er zudem versucht hatte das Opfer zwingen, ihm fünf Euro für eine Busfahrt zu geben – das Gericht wertete dies als versuchten räuberischen Diebstahl – kassierte er für diese Straftaten eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten.

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Mayen – Er schlug, trat sie und drückte ihr ein Kopfkissen so stark aufs Gesicht, dass sie Angst hatte zu ersticken. Sie zückte aus Angst ein Messer, um sich wehren zu können: Der Streit zwischen einem 22-Jährigen und seiner 21-jährigen Freundin geriet völlig außer Kontrolle. Nun musste sich der Mayener vor dem Schöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Da er zudem versucht hatte das Opfer zwingen, ihm fünf Euro für eine Busfahrt zu geben – das Gericht wertete dies als versuchten räuberischen Diebstahl – kassierte er für diese Straftaten eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten.


Der Angeklagte zeigte sich geständig, hatte jedoch Gedächtnislücken. Die resultierten wohl daher, dass er am Tatabend eine große Menge Wodka und Bier getrunken hatte. Dafür konnte sich seine Freundin noch sehr genau an die schrecklichen Ereignisse erinnern: Die beiden stritten sich in der Wohnung wegen einer Lappalie.
Die Auseinandersetzung wurde immer heftiger, bis der Angeklagte anfing die junge Frau zu schubsen und zu schlagen. Schließlich stieß er die 21-Jährige auf das Bett und drückte ihr ein Kopfkissen auf das Gesicht: „Ich erinnere mich nicht mehr gerne daran, aber ich kann sagen, dass ich Angst hatte zu ersticken“, sagte sie im Zeugenstand. Sie konnte sich befreien und versuchte auf den Balkon zu flüchten, jedoch versperrte ihr Freund ihr den Weg und verschloss auch die Wohnungstür.
Dann forderte er fünf Euro für den Bus, um nach Hause zu fahren. Die junge Frau hatte aber kein Geld, nun ließ er von ihr ab und verließ die Wohnung. Da die Haupttür aber abgeschlossen war, kam er wenige Minuten wieder zurück. „Aus Angst habe ich mich mit einem Messer bewaffnet“, gab die 21-Jährige zu.
Der Angeklagte nahm von dem Messer keine Notiz, griff sich den Schlüssel und verließ endgültig das Haus. Das Opfer zeigte sich im Zeugenstand noch sichtlich betroffen von den Ereignissen: „Ich kannte ihn so nicht. Es war für mich ganz schwierig zu verstehe, was da passiert ist“, berichtete sie.
Der 22-Jährige hat allerdings schon einige Vorstrafen, unter anderem wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Dennoch hat die junge Frau ihrem Freund inzwischen verziehen und beide denken über eine Hochzeit in naher Zukunft nach.
Das Gericht erteilte dem Angeklagte Weisungen in Form von einer stationären Alkoholtherapie, sowie einer ambulanten Nachsorge. Die dreiwöchige Entgiftung, die der 22-Jährige bereits hinter sich hat, reichte ihm nicht aus. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt.