Mainz/Koblenz – Die Anklagepunkte sind längst öffentlich bekannt. Und doch es ist noch mal was anderes, auch für den Angeklagten Rainer Laub, sie in diesem nüchternen, weißen Saal des Koblenzer Landgerichts zu hören, vorgelesen in geschäftsmäßiger Eile von einer Staatsanwältin: „Obwohl das nicht vom Gesellschaftszweck umfasst war“, so lautet der Hauptvorwurf, habe das im Kern gemeinnützige Wohnungsbauunternehmen 2003 eine VIP-Lounge am alten ...