Mainz
Landesgesetz regelt die Details einer Zwangseinweisung

Mainz - Nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen erfolgt eine Zwangseinweisung als letztes Mittel, wenn durch eine psychische Störung erhebliche Gefahr für das eigene Leben oder das Leben Dritter besteht.

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Mainz – Nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen erfolgt eine Zwangseinweisung als letztes Mittel, wenn durch eine psychische Störung erhebliche Gefahr für das eigene Leben oder das Leben Dritter besteht. Bevor der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes zum Zuge kommt, wird in der Regel der Sozialpsychiatrische Dienst eingeschaltet, der den Betreffenden motivieren soll, sich selber in Behandlung zu begeben.