Kommentar: Nacktfotos von Kindern – Rechtslücke endlich geschlossen
Die Große Koalition hat das Sexualstrafrecht sinn- wie maßvoll verschärft. Eine Rechtslücke wird geschlossen, weil sich künftig auch strafbar macht, wer sogenannte Posing-Bilder fotografiert, auf denen Kinder nackt oder halbnackt in aufreizenden Posen zu sehen sind. Sie gelten künftig zu Recht als pornografisch und sind verboten. Gleichzeitig machen sich aber Eltern auch künftig nicht strafbar, wenn sie einen Urlaubsschnappschuss von ihren unbekleidet am Strand spielenden Kindern machen. Das Gesetz schießt damit nicht übers Ziel hinaus, gut so.
Rena Lehmann zum neuen Sexualstrafrecht
Kurzzeitig sah es nämlich aus, als würde Justizminister Heiko Maas den Umgang mit Aufnahmen von Kindern völlig überregulieren. Geschuldet war dies sicher der aufgeheizten Debatte nach dem Fall des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.