Ingelheim
Hotelier darf übers Chemielager nichts wissen
Boehringer Ingelheim

Blick auf das Firmengelände des Pharmakonzerns Boehringer Ingelheim. (Archiv)

DPA

Ingelheim - Der Ingelheimer Hoetlier Struth darf nicht genauer im Sicherheitsbericht der Firma Boehringer blättern. Das Verwltungsgericht lehnte seinen Antrag auf Einsichtname ab. Der Ausbau seines Hotels ist damit in noch weitere Ferne gerückt.

Lesezeit 2 Minuten
Ingelheim – Gehen die Interessen eines Unternehmens vor? Oder wiegt das öffentliche Bedürfnis nach Information schwerer? Diesen Fragen stellte sich die 3. Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts. Konkret ging es um das Ingelheimer Bebauungsplanverfahren „Industriegebiet Schaafau III“, das die künftige Nutzung zwischen dem Werksgelände des Pharmaunternehmens Boehringer und der Konrad-Adenauer-Straße regeln soll.

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