Frankfurt - Sie weigerte sich, die Menschheit vor ihrem Hund zu schützen - und bekam einen juristischen Denkzettel.
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Frankfurt – Wer seinen Hund trotz Leinen- und Maulkorbzwangs frei herumlaufen lässt, riskiert eine empfindliche Strafe.
Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte die 58 Jahre alte Halterin eines Schäferhundes zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Sie war binnen zweieinhalb Jahren bereits vier Mal wegen Zwischenfällen mit ihrem Hund aufgefallen.