Mainz
Hessen fürchten Möbel Martin

Mainz - Die geplante Ansiedlung von Möbel Martin im Hechtsheimer Gewerbegebiet stößt in ihrer jetzigen Art auf Kritik des Einzelhandelsverbandes. Den hessischen Nachbarstädten ist das Projekt zu groß.

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Mainz – Die geplante Ansiedlung von Möbel Martin im Hechtsheimer Gewerbegebiet stößt in ihrer jetzigen Art auf Kritik des Einzelhandelsverbandes. Den hessischen Nachbarstädten ist das Projekt zu groß.

Es geht um 45 000 Quadratmeter Verkaufsfläche im Gewerbegebiet Hechtsheim, auf denen sich das Saarbrücker Unternehmen Möbel Martin ansiedeln möchte. Und es geht darum, ob die davon angestrebten 10 Prozent der Fläche für Randsortiment (Lampen, Haushaltswaren, Textilien) akzeptabel sind – sowohl für die Händler in der Innenstadt als auch für die Konkurrenz aus den hessischen Nachbarstädten.

Bei einem Erörterungstermin stellte der von der Genehmigungsbehörde SGD Sü beauftragte Gutachter Norbert Lingen gestern im Mainzer Rathaus seine Ergebnisse vor. Sein Tenor: „Es geht um Mainzer Kaufkraft, die man durch die Ansiedlung von Möbel Martin binden will.“

Laut Gutachten ist der Rheinverlauf durchaus eine Barriere für die Kunden. So könnten 25 Prozent der Mainzer nichts zur Wiesbadener Innenstadt sagen und umgekehrt: 25 Prozent der Wiesbadener können nichts zur Mainzer Innenstadt sagen. Die Vertreter der hessischen Kommunen freilich befürchten Konkurrenz für Mann Mobilia, Ikea und Segmüller. So forderte Torsten Brune vom Stadtplanungsamt Wiesbaden, das Vorhaben im Hechtsheimer Gewerbegebiet zu reduzieren. Das Gutachten belege, dass der Nachbarschutz nicht gewährleistet sei.

Hanno Scherer vom Einzelhandelsverband Rheinhessen Pfalz hält das Vorhaben der Stadt Mainz, 10 statt der sonst üblichen 5 Prozent der Fläche für Randsortiment vorzusehen, für rechtswidrig. „Eine Ausnahme ist nicht vorgesehen.“ Dem widersprach Andrea Wensch von der IHK Rheinhessen. So laute die Formulierung im Zentrenkonzept, dass der Anteil von Randsortiment „in der Regel“ 5 Prozent nicht überschreiten soll. Diese Wortwahl bedeute, dass Ausnahmen möglich sind. „Die Auswirkungen einer Ansiedlung von Möbel Martin auf die Innenstadt sind im Bereich des Zumutbaren.“

Das Raumordnungsverfahren bei der SGD Süd läuft bis Ende des Jahres, die Stadt Mainz will das Verfahren für einen Bebauungsplan im Dezember in den Stadtrat einbringen. Baubeginn könnte im Spätsommer 2011 sein.

Armin Thomas