Tieffrequenter Schall werde bei den Gefahrenabwägungen nicht berücksichtigt, gerade diese Belastung habe aber nach neuesten Erkenntnissen erhebliche Auswirkung auf die Gesundheit. Die andauernde Einwirkung auf den Menschen störe während der für die Erholung unabdingbaren nächtlichen Schlafphase.
Die derzeit noch gültigen, jedoch nach einhelliger Fachmeinung technisch überholten Vorschriften fokussierten sich primär auf die Bewertung von deutlich hörbarem Lärm. Diese Betrachtungsweise werde den akustischen Randbedingungen von großen Windkraftanlagen nicht gerecht, da weder Infraschall noch schmalbandige tonale Spitzen gemessen oder berücksichtigt würden. Körperschall finde überhaupt keine Beachtung. Genau diese Faktoren seien jedoch die mit gesundheitlicher Relevanz.
Die in einzelnen Bundesländern pauschal festgelegten Abstände zu Einzelhäusern und zur Wohnbebauung seien für heutige, große Windkraftanlagen bei Weitem zu gering und der rechtliche Rahmen für Genehmigung und Betrieb in keiner Weise ausreichend, den im Grundgesetz garantierten Schutz der Gesundheit zu gewährleisten. Als Sofortmaßnahme halten die Autoren einen Sicherheitsabstand von 15-facher Höhe der Windkraftanlage für angemessen. Als absolutes Minimum (bei weiterhin deutlichen Gesundheitsrisiken) sei ein Mindestabstand von zehnfacher Höhe der Anlagen nötig. hbw