Mainz
Gilt für Fans nicht die Unschuldsvermutung?

05-Fans gegen Neonazis: Am Bahnhof Remagen trafen die Lager aufeinander. Die Polizei ging dazwischen, angeblich flogen Flaschen. Foto: Vollrath

Hans-Jürgen Vollrath

Mainz - 05-Fans gegen Neonazis: Im Novemver 2011 kommt es zu einem Aufeinandertreffen der beiden Gruppen am Bahnhof Remagen. Angeblich sollen Fans dabei Flaschen geworfen haben - und wurden dafür vom DFB mit langen Stadionverboten belegt. Vor Abschluss des eigentlichen Strafverfahrens. Vor dem Feststehen ihrer Schuld. Und ohne Anhörung. Gilt für Fans nicht die Unschuldsvermutung?

Lesezeit 3 Minuten
Mainz – Zwei Fans des Bundesligisten Mainz 05 dürfen bis zum 30. Juni 2014 bundesweit kein Fußballstadion betreten. Zwei Jahre Stadionverbot: Eine harte Strafe, verhängt durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB), der mit solchen Strafen Fußballfans für ihr „sicherheitsbeeinträchtigendes Auftreten im Zusammenhang mit dem Fußballsport“ abstraft, also für Straftaten wie beispielsweise Körperverletzung oder Landfriedensbruch.

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