Mainz/Koblenz
Gericht: Stadt darf Gammelhäuser in der Neustadt nicht verwerten

Schandfleck 1: Haus Nackstraße 1.

Bernd Eßling

Mainz/Koblenz - Die Stadt Mainz darf die beiden „Gammelhäuser“ in der Mainzer Neustadt nicht zwangsversteigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden und damit der Berufung der Miteigentümer beziehungsweise Verwalter der Häuser statt gegeben. Die schlichte Begründung für das am Dienstag veröffentlichte Urteil: Es fehlt die Rechtsgrundlage.

Mainz/Koblenz – Die Stadt Mainz darf die beiden „Gammelhäuser“ in der Mainzer Neustadt nicht zwangsversteigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden und damit der Berufung der Miteigentümer beziehungsweise Verwalter der Häuser statt gegeben.

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