Gericht: Scheidungskind erhält Fahrgeld nur für die Erstwohnung
Koblenz/Mainz
Gericht: Scheidungskind erhält Fahrgeld nur für die Erstwohnung
dpa
Koblenz/Mainz - Ein Scheidungskind mit wechselndem Wohnsitz kann Schulfahrkosten nur für die Hauptwohnung erstattet bekommen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz laut Mitteilung vom Freitag. Entscheidend ist demnach, welche Wohnung der Eltern als Hauptwohnung gilt und in welcher Entfernung sie zur nächsten Schule liegt.
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Koblenz/Mainz – Ein Scheidungskind mit wechselndem Wohnsitz kann Schulfahrkosten nur für die Hauptwohnung erstattet bekommen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz laut Mitteilung vom Freitag. Entscheidend ist demnach, welche Wohnung der Eltern als Hauptwohnung gilt und in welcher Entfernung sie zur nächsten Schule liegt.