Gericht lehnt Eilantrag gegen Baugenehmigung für Sommerrodelbahn auf der Loreley ab
Loreley/Koblenz
Gericht lehnt Eilantrag gegen Baugenehmigung für Sommerrodelbahn auf der Loreley ab
Nach einem Baustopp durfte an der Sommerrodelbahn zunächst nicht weitergebaut werden.
Uwe Jannaschk
Loreley/Koblenz - Der Bau der Sommerrodelbahn auf der Loreley darf vorläufig fortgesetzt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Loreley/Koblenz – Der Bau der Sommerrodelbahn auf der Loreley darf vorläufig fortgesetzt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Dsa OVG hatte zunächst im November einen Baustopp ausgesprochen. Der Rhein-Lahn-Kreis hatte zuvorim Oktober der Betreiberin eine Baugenehmigung erteilt, die Sommerrodelbahn auf dem Loreley-Plateau zu bauen – und erlaubte, dass es sofort losgeht.