Loreley/Koblenz
Gericht lehnt Eilantrag gegen Baugenehmigung für Sommerrodelbahn auf der Loreley ab

Nach einem Baustopp durfte an der Sommerrodelbahn zunächst nicht weitergebaut werden.

Uwe Jannaschk

Loreley/Koblenz - Der Bau der Sommerrodelbahn auf der Loreley darf vorläufig fortgesetzt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Loreley/Koblenz – Der Bau der Sommerrodelbahn auf der Loreley darf vorläufig fortgesetzt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Dsa OVG hatte zunächst im November einen Baustopp ausgesprochen. Der Rhein-Lahn-Kreis hatte zuvorim Oktober der Betreiberin eine Baugenehmigung erteilt, die Sommerrodelbahn auf dem Loreley-Plateau zu bauen – und erlaubte, dass es sofort losgeht.

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