Mendig. Die Basaltabbaufirma darf eine Testspregung vornehmen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Mendig. Die Basaltabbaufirma darf eine Testspregung vornehmen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Das Landesamt für Geologie und Bergbau hatte nach nicht ordnungsgemäßen Sprengungen angeordnet, dass Bohr- oder Sprengarbeiten erst nach der besonderen Freigabe seinerseits wieder aufgenommen werden dürften.