Mit dem Verwaltungsprozess will das DRK die seiner Ansicht nach unlauteren Pauschalzahlungen durch die Transfusionszentrale der Mainzer Uniklinik stoppen. „Uns geht es um eine Gleichbehandlung“, sagt Friedrich-Ernst Düppe, Sprecher des DRK-Blutspendedienstes. Das DRK zahlt seinen Spendern grundsätzlich kein Geld, sondern bietet ihnen einen Imbiss und kleine Geschenke im Wert von maximal 1 Euro an.
Die Mainzer Uniklinik gewährt hingegen selbst bei Vorort-Spendeterminen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 26 Euro und übernimmt zusätzlich auch Parkgebühren. Nach europäischem Recht darf dem DRK zufolge eine Aufwandsentschädigung nur tatsächliche Wegkosten umfassen. Die Mainzer Transfusionszentrale habe aber sogar Mainzer Ministeriumsmitarbeitern eine Pauschale gezahlt, die während der Arbeitszeit in ihrer Dienststelle an einem Spendetermin teilnahmen.
Der DRK-Blutspendedienst hatte das Land zunächst vergeblich aufgefordert, die Zahlungen einstellen zu lassen, und dann vor dem Verwaltungsgericht in Mainz geklagt. In erster Instanz war die Klage als unzulässig abgelehnt worden. Das Deutsche Rote Kreuz ist in der Bundesrepublik für die flächendeckende Bereitstellung von Blutkonserven verantwortlich. Die als gemeinnützige GmbHs organisierten DRK-Blutspendedienste sammeln schätzungsweise drei Viertel aller Blutspenden und verkaufen sie an Kliniken weiter.
Daneben gibt es weitere Blutspendeeinrichtungen in Trägerschaft der Kommunen oder von Universitätskliniken. Allein das Deutsche Rote Kreuz erwirtschaftet mit Blutkonserven jährlich einen Umsatz in Höhe von etwa 500 Millionen Euro. Den Erlösen stehen allerdings hohe Kosten für Lagerung, Transport und die erforderlichen Laboruntersuchungen gegenüber.