Mainz/Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die sogenannte Bettensteuer gekippt. In Mainz wird diese Kulturabgabe seit dem 1. April in Höhe von 2,5 Prozent pro Hotelübernachtung erhoben. Die Bettensteuer ist bisher Teil des Mainzer Sparkonzepts, sie sollte eine Million Euro pro Jahr einbringen.
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Mainz/Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die sogenannte Bettensteuer gekippt. In Mainz wird diese Kulturabgabe seit dem 1. April in Höhe von 2,5 Prozent pro Hotelüberachtung erhoben. Die Bettensteuer ist bisher Teil des Mainzer Sparkonzepts, sie sollte eine Million Euro pro Jahr einbringen.