Mainz/Limburg – Die Prügelattacke während eines Fußballspiels hat einer Mainzer Polizistin eine Geldstrafe eingebracht.
Wie berichtet hatte die 27-Jährige aus Mainz gestanden, am 14. April in Limburg als Zuschauerin beim Frauenfußball-Hessenpokal-Halbfinale zwischen dem VfR 07 Limburg und Germania Wiesbaden auf zwei Fußballerinnen eingeschlagen zu haben. Grund war ein Foul an ihrer Wiesbadener Lebensgefährtin.
Danach streckte sie zunächst eine Limburger Spielerin mit zwei Schlägen auf Schläfe und Nase zu Boden und versetzte einer weiteren Spielerin einen Faustschlag. Die Frauen erlitten erhebliche Verletzungen, mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden und waren drei Wochen arbeitsunfähig. Vor Gericht hatte sich die Polizistin unter Tränen bei den Frauen entschuldigt.
Der Limburger Strafrichter am Amtsgericht verurteilte die Polizistin zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 60 Euro, die Staatsanwaltschaft hatte 120 Tagessätze gefordert. Richter Harro Marschall von Bieberstein honorierte das umfassende Geständnis der Angeklagten. „Dass sie Polizistin sind, interessiert mich nicht“, sagte er in der Urteilsbegründung. Die Veröffentlichung der Tat in den Medien sei wesentlich schlimmer für die Angeklagte gewesen, als die jetzt ausgesprochene Strafe. „Sie haben sich selbst geschadet“, sagte der Richter.
Die Polizistin hat insgesamt 7000 Euro Schmerzensgeld an die Fußballerinnen gezahlt und musste nach ihren Angaben ein Darlehen von 30 000 Euro aufnehmen, um die entstandenen Kosten rund um das Verfahren zu zahlen. „Sie muss an diesem Tag der Teufel geritten haben“, sagte der Richter.
Auf die Mainzerin wartet jetzt ein Disziplinarverfahren der Dienststelle, wie die Pressestelle der Polizei auf Anfrage bestätigte. Das Verfahren war während des Prozesses ausgesetzt worden. Und es wird in jedem Fall Folgen haben: Vom Verweis über finanzielle Einbußen bis hin zur Entlassung ist alles möglich, wie Pressesprecher René Nauheimer erklärte: „Schließlich hat ein Polizist eine Wohlverhaltenspflicht.“ Das Verfahren kann bis zu drei Monate dauern.
Die Polizistin übt weiterhin ihre Arbeit aus und war auch während der gesamten Verhandlung nicht suspendiert worden. „Die Frau hat sich ja bislang nichts zuschulden kommen lassen“, sagte Pressesprecher Nauheimer.
(krö/dpa)