Marco Rosbach
Beim Vereinsvertretertag hatte Kreissachbearbeiter Ulrich Keßler (Siershahn) die beim FVR-Verbandstag in Bitburg beschlossene Neuregelung des Paragrafen 11 der Jugend-Spielordnung vorgestellt, allerdings mit dem Hinweis, diese beziehe sich nur auf Spieler des älteren Jahrgangs. Mit Norbert Weise, Rechtswart im Fußball-Verband Rheinland (FVR), hatte Keßler zwar den richtigen Ansprechpartner an seiner Seite, die Nachfrage aus dem Plenum, was denn mit Spielern des jüngeren Jahrgangs sei, hatte aber nicht eindeutig beantwortet werden können.
„Wir klären das“, hatte Weise versprochen – und der Rechtswart hat jetzt die passende Stellungnahme nachgelegt. „Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Nummer 2 (neu) sind nunmehr A-Junioren nach Vollendung des 18. Lebensjahres ,automatisch' für alle Herrenmannschaften ihres Vereins spielberechtigt“, heißt es dort.
Bei der neuen Regelung des Paragrafen 11 handele es sich um die „Umsetzung eines seit Jahren von den Vereinen geäußerten Wunsches nach Aufhebung des als formalistisch empfundenen Antragserfordernisses für 18-jährige Junioren“. Insoweit könne auf den Antrag aus dem Kreis Koblenz verwiesen werden. „Auch in anderen Verbänden, etwa im Bayerischen Fußballverband, wird entsprechend verfahren“, so die Information seitens des FV Rheinland.
Was jetzt noch abzuwarten ist: Wem nutzt die neue Regelung? Den Vereinen? Den Spielern? Ein erfahrener Funktionär glaubte beim Vereinsvertretertag zumindest die Antwort darauf gefunden zu haben, wem die Änderung schadet: „Die A-Jugenden sind die großen Verlierer.“