Main
Familienvater kauft Junkies Diebesgut zum Spottpreis ab: Geldstrafe
dpa

Main - Die Amtsrichterin bemühte den alten, aber immer noch gültigen Satz: "Der Hehler ist schlimmer als der Stehler. "Und zwar deshalb, weil er das Stehlen begünstigt." Im vorliegenden Fall war es der Besitzer eines An- und Verkaufsladens unweit des Hauptbahnhofs, der laut Anklage Drogensüchtigen zu Geld verhalf, indem er ihnen nur allzu gerne neue Handys oder anderes Diebesgut für einen Spottpreis abkaufte.

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Mainz – Die Amtsrichterin bemühte den alten, aber immer noch gültigen Satz: „Der Hehler ist schlimmer als der Stehler. “Und zwar deshalb, weil er das Stehlen begünstigt.„ Im vorliegenden Fall war es der Besitzer eines An- und Verkaufsladens unweit des Hauptbahnhofs, der laut Anklage Drogensüchtigen zu Geld verhalf, indem er ihnen nur allzu gerne neue Handys oder anderes Diebesgut für einen Spottpreis abkaufte.