Von unserer Redakteurin Susanne Willke
Wichtig für das Monitoring ist – insbesondere wenn es um Spuren in der Natur, wie Haare, Pfotenabdrücke oder Kadaver geht – dass die Luchsberater schnellstmöglich benachrichtigt werden, bevor sich die Spuren durch Wind und Wetter wieder verflüchtigen. Natürlich gelten zum Beispiel auch Fotos als besonders aussagekräftige Nachweise. Das Luchsmonitoring für Rheinland-Pfalz unter der Leitung von Ditmar Huckschlag von Landesforsten Rheinland-Pfalz geht auf eine Beobachtung aus dem Jahr 1999 zurück. Damals wurden im Pfälzer Wald Hinweise auf den Luchs systematisch erfasst. Dieses Monitoring ist mittlerweile landesweit durch die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) etabliert worden. Es gibt sogar eine Luchs-Hotline.
Und tatsächlich verdichten sich die Hinweise, dass der Luchs auch im Westerwald bereits unterwegs ist. Bisher haben sich die Spuren zwar im hessischen Teil des geografischen Westerwaldes gefunden. Doch die natürlichen Voraussetzungen der Region sind für die große Katze bestens geeignet. Damit ihr Auftauchen für die Menschen keine Überraschung wird, setzen die ehrenamtlich tätigen Berater auf Schutz durch Information. Sie soll die Akzeptanz in der Bevölkerung stärken. Das Monitoring soll vor allem auch Erkenntnisse über Vorkommen und Verbreitung des Luchses liefern. Dazu werden alle Hinweise gesammelt und nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewertet sowie regelmäßig veröffentlicht. Solange es noch kein Wolfsmanagement für Rheinland-Pfalz gibt, sind die Luchsberater auch für Hinweise auf Wölfe zuständig.
Die Hinweise werden in vier Kategorien eingeteilt. Unter die Kategorie C 1 fallen eindeutige Nachweise wie der Lebendfang, der Totfund, ein genetischer Nachweis (Haare, Blut) sowie Fotos und die sogenannte Telemetrieortung (per Chip und GPS). Hinter C 2 verbirgt sich der bestätigte Hinweis, das heißt, eine erfahrene Person ist einem Hinweis nachgegangen und kann anhand von Spuren oder Rissen (erlegte Tiere) seine Existenz bestätigen. Als C 3 werden zum Beispiel Sichtbeobachtungen, Lautäußerungen oder Kratzbäume kategorisiert, bei denen weder bestätigt noch ausgeschlossen werden kann, dass es sich um einen Luchs handelt. Unter C 4 fällt die Falschmeldung, ein Hinweis, bei dem der Luchs ausgeschlossen werden kann oder unwahrscheinlich ist. Die FAWF hat auf dieser Grundlage ein eigenes, sehr differenziertes Schema zusammengestellt.
Der Luchs wird in der Roten Liste Deutschlands als stark gefährdet eingestuft, er galt sogar als ausgestorben. Mittlerweile gehört er zu den streng geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Genaue Angaben über die aktuelle Anzahl der Tieren lassen sich nicht machen, weil Luchse oft Streifgebiete von mehreren Hundert Quadratkilometern haben.
Nähere Infos über Kontakte zu Beratern und zum Luchsmonitoring unter www.ku-rz.de/luchs. Luchshotline unter Telefon 06306/911199.