Eiswein muss bei Temperaturen unter Minus sieben Grad gelesen werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der erste Eiswein überhaupt wurde am 11. Februar 1830 in Dromersheim bei Bingen geerntet. Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz - Der umstrittene Eiswein-Jahrgang 2011 ist beim Weinbauministerium und dem Landesuntersuchungsamt (LUA) sauer aufgestoßen. Darum hat das Land nun eine Vorab-Meldepflicht für Eiswein eingeführt, um schon vor der Ernte die voraussichtliche Menge des Lesegutes in den Weinbergen prüfen zu können.
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Von unserem Redakteur Armin Thomas
Die Verordnung ist zum 5. September in Kraft getreten, teilte Umwelt- und Weinbauministerin Ulrike Höfken (Grüne) am Montag mit.
Die Betriebe müssen ihre Meldung bis zum 15. November des Erntejahres bei der Landwirtschaftskammer abgeben.