Einstellung Schwerbehinderter muss genau geprüft werden
Mainz
Einstellung Schwerbehinderter muss genau geprüft werden
Im konkreten Fall hatte der Betriebsrat der Einstellung einer neuen Mitarbeiterin unter anderem deswegen nicht zugestimmt, weil sich der Arbeitgeber nicht hinreichend um die Einstellung eines schwerbehinderten Menschen bemüht habe.
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Mainz - Ein Arbeitgeber darf nicht nur durch einen Telefonanruf bei der Arbeitsagentur abklären, ob für eine freie Stelle in seinem Unternehmen auch Schwerbehinderte zur Verfügung stehen. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
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Mainz – Ein Arbeitgeber darf nicht nur durch einen Telefonanruf bei der Arbeitsagentur abklären, ob für eine freie Stelle in seinem Unternehmen auch Schwerbehinderte zur Verfügung stehen. Vielmehr müsse er der Arbeitsagentur die genaue Stellenausschreibung vorlegen, damit diese die Anforderungen in Ruhe prüfen könne.