Worms/Mainz. Es waren sechs Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklage und Verteidigung. Und doch waren sich im Tenor alle einig: Der des Doppelmordes an seiner Ex-Freundin (24) und seiner Großmutter (79) angeklagte 24-jährige Wormser soll in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.
Denn aufgrund einer psychischen Erkrankung in Form der Schizophrenie war er zur Tatzeit Ende Mai diesen Jahres schuldunfähig. Für die Taten als solche könne es deshalb nur einen Freispruch geben.
„Das Rückfallrisiko ist außergewöhnlich hoch“, folgte Ankläger Wigbert Woog den Ausführungen eines Sachverständigen, der zu dem Schluss gekommen war, dass die Tötungen zu 99 Prozent aus einer wahnhaften Idee heraus entstanden seien und es somit keinerlei Motive gibt. Der Wormser, der sich im Prozess mit keinem Wort zu den Vorwürfen geäußert hatte erklärte zum Schluss: „Es tut mir leid und ich bereue, was ich getan habe.“
Als Mordmotiv hatte die Staatsanwaltschaft zunächst niedere Beweggründe und Heimtücke im Falle der 24-Jährigen und Verdeckung einer Straftat im Falle der Oma genant. Letztere sollte die im Bad abgelegte Leiche der Studentin nicht entdecken. Laut Anklage hatte die junge Frau ein Buch bei ihrem ehemaligen Lebensgefährten abholen wollen.
Die Kritik der Nebenklage richtete sich vor allem gegen die Hausärzte. Tante und Onkel hatten vor Gericht erzählt, mehrfach darauf hingewiesen zu haben, dass sich ihr Neffe zunehmend merkwürdig verhalte, Selbstgespräche führe, sämtliche Bilder und Fotos mit Augen darauf vernichte und sich immer mehr von der Außenwelt abkapsele. Anstatt zu reagieren, hätten die Ärzte mit Hinweis auf die Volljährigkeit des jetzt Angeklagten nur geäußert, er könne selbst entscheiden, ob er Hilfe benötige. „Jetzt haben wir zwei Tote zu beklagen“, so die Nebenklage. In einem Brief auf ihrem Computer schreibt die Studentin, dass der Freund immer merkwürdiger werde und sie sogar Angst habe, er könne ihr etwas antun. Das Urteil soll am Montag gesprochen werden. Anrea Krenz