Rheinland-Pfalz
Die Windkraft-Planung ist regionalisiert und eigenständig organisiert

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung ist die oberste Planungsbehörde im Land. Sie verantwortet übergeordnet die Landesplanung Windkraft.

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung ist die oberste Planungsbehörde im Land. Sie verantwortet übergeordnet die Landesplanung Windkraft.

Vor dem Regierungswechsel lag die Zuständigkeit beim Innenministerium. Unterhalb der Ministeriumsebene gibt es verschiedene regionale Planungsgemeinschaften.

Für die Region Trier besteht seit Jahren eine Planungsgemeinschaft, die schon 2004 einen regionalen Raumordnungsplan erstellt hat, den Vorsitz hat der Trier-Saarburger Landrat Günther Schartz.

Die Planungsgemeinschaft für die Region Westpfalz hat ihren Sitz in Kaiserslautern, hier wurde bereits im Jahr 2006 eine übergeordnete Studie zu den erneuerbaren Energien vorgelegt.

Die Planungsgemeinschaft für die Region Rheinhessen-Nahe befindet sich zurzeit in ihrer Aufstellungsphase hinsichtlich der Raumordnung. Der Sitz der Gemeinschaft ist in Mainz, Ende August wurde die erste Anhörung zu einem Raumordnungs-Teilplan Windenergienutzung abgeschlossen.

Der zuständige Planungsverband für die Region Rhein-Neckar sitzt in Mannheim und arbeitet über die Landesgrenzen hinaus gemeinsam mit Baden-Württemberg. Die Region um Ludwigshafen wird von dort planerisch betreut.

Die Planungsgemeinschaft für die Region Mittelrhein/Westerwald definiert sich im Gegensatz zu den übrigen vier Gemeinschaften nicht über einen gemeinsamen, übergeordneten Raumordnungsplan. Hier läuft die sogenannte Bauleitplanung in der Praxis direkt über die 69 betroffenen Verbandsgemeinden. Den Vorsitz der Planungsgemeinschaft hat der Landrat des Kreises Altenkirchen, Michael Lieber.

Von unserem Redakteur Volker Boch