Die Betreuungsbehörde im Westerwaldkreis hat viele Aufgaben. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
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Westerwald. Die Aufgaben der Betreuungsbehörde des Kreises, die mit zwei Vollzeit- und zwei Teilzeitmitarbeitern besetzt ist, bestehen vor allem in der Betreuungsgerichtshilfe. Die Mitarbeiter schreiben Berichte über eventuell zu betreuende Menschen für die Amtsgerichte Montabaur und Westerburg, auf deren Grundlage dort über die Verfahrensschritte entschieden wird.
Dazu müssen sich die Mitarbeiter in den meisten Fällen zuerst einen Eindruck von den Lebensumständen des Betroffenen verschaffen: vor Ort recherchieren, mit Angehörigen und möglichen Betreuern sprechen. Vorab muss auch geklärt werden, ob es betreuungsvermeidende Maßnahmen wie Vorsorgevollmachten gibt.