Berlin - Die Organspende in Deutschland unterliegt der Selbstverwaltung der beteiligten Institutionen. Den Rahmen gibt das Transplantationsgesetz vor. Darin wird für die Organisation der Organspende im Wesentlichen die private Deutsche Stiftung Organtransplantation in die Verantwortung genommen.
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Berlin – Die Organspende in Deutschland unterliegt der Selbstverwaltung der beteiligten Institutionen. Den Rahmen gibt das Transplantationsgesetz vor. Darin wird für die Organisation der Organspende im Wesentlichen die private Deutsche Stiftung Organtransplantation in die Verantwortung genommen.