Der Streit soll vor Gericht in einem Urkundenprozess geführt werden. Damit kann ein Kläger in einem Zivilprozess zügiger zu einem Vollstreckungstitel kommen, weil sich die Beweismittel allein auf Urkunden und die Vernehmung beider Seiten
beschränken.
Der Streit soll vor Gericht in einem Urkundenprozess geführt werden. Damit kann ein Kläger in einem Zivilprozess zügiger zu einem Vollstreckungstitel kommen, weil sich die Beweismittel allein auf Urkunden und die Vernehmung beider Seiten
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