Mainz – Die CDU-Stadtratsfraktion hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen Oberbürgermeister Jens Beutel eingereicht: Der OB habe die Fraktion im Vorfeld der Ratssitzung vom 1. September nicht vollständig über den Tagesordnungspunkt „Gründung einer zentralen Beteiligungsgesellschaft” (ZBM) informiert und damit das „Recht auf Information“ der Fraktion verletzt.
Die CDU hatte diese Klage bereits unmittelbar nach der Ratssitzung angekündigt. Das Gericht soll den Ratsbeschluss demnach für rechtswidrig erklären.
Die Gründung der ZBM habe weitreichende Bedeutung für den Haushalt der Stadt, machen die Christdemokraten jetzt geltend. Es sei schwierig zu entscheiden, ob diese „unter wirtschaftlichen, steuerlichen und kommunalverfassungsrechtlichen Aspekten gerechtfertigt werden“ könne.
Angesichts der großen Bedeutung habe die Fraktion „Anspruch auf umfassende und rechtzeitige Unterrichtung durch Vorlage der einschlägigen schriftlichen Unterlagen“. Dem sei nicht entsprochen worden.
Die CDU wurde nach eigenen Angaben „nicht rechtzeitig bzw. nicht ausreichend“ über die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen der ZBM-Gründung und über Aussagen der Aufsichtsbehörde ADD zur kommunalverfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Gesellschaft informiert worden. Deshalb habe sie ihre Aufgabe, an der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Rat mitzuwirken, nicht ordnungsgemäß wahrnehmen können.