Bundesarbeitsgericht: Streik auch für Kirchenmitarbeiter möglich
Erfurt
Bundesarbeitsgericht: Streik auch für Kirchenmitarbeiter möglich
Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts verhandelt über die Zulässigkeit von Streiks in Kirchen-Einrichtungen. Foto: Martin Schutt DPA
Erfurt - Kirchlich Beschäftigten darf nicht generell das Streiken verboten werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in zwei Urteilen am Dienstag entschieden und damit den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund im Grundsatz recht gegeben. Damit müssen die großen christlichen Kirchen sowie die Einrichtungen von Caritas und Diakonie mit ihren bundesweit rund 1,3 Millionen Beschäftigten Streiks zulassen (AZ: 1 AZR 179/11 und 1 AZR 611/11).
Lesezeit 1 Minute
Erfurt – Kirchlich Beschäftigten darf nicht generell das Streiken verboten werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in zwei Urteilen am Dienstag entschieden und damit den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund im Grundsatz recht gegeben.