Der Bund könnte einen neuen Sonderfonds für die kommunale Flüchtlingshilfe einrichten, um seinen in diesem Jahr erwarteten Etatüberschuss haushaltsrechtlich für Ausgaben in kommenden Jahren zu sichern. Dies verlautete jetzt aus Koalitionskreisen.
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Mit einem Sonderfonds ähnlich dem Fluthilfefonds würde der Bund das Problem umgehen, dass überschüssiges Geld, das erst in künftigen Jahren zur Finanzierung der steigenden Flüchtlingsausgaben gebraucht wird, zum Jahresende in die Schuldentilgung fließt.