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Koblenz
Bombendrohung im Justizhochhaus: Staatsanwaltschaft findet Anrufer nicht

"Im Haus befindet sich eine Bombe": Mit ungefähr diesen Worten hatte ein anonymer Anrufer die Gerichtsverwaltung am Montagmorgen über die vermeintliche Gefahr informiert.

Sascha Ditscher

Koblenz - Mitte November drohte ein unbekannter Mann, im Koblenzer Justizhochhaus in der Karmeliterstraße 14 eine Bombe zu zünden. Jetzt teilte die Staatsanwaltschaft auf RZ-Nachfrage mit: Sie hat die Ermittlungen inzwischen eingestellt

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

Mitte November drohte ein unbekannter Mann, im Koblenzer Justizhochhaus in der Karmeliterstraße 14 eine Bombe zu zünden. Jetzt teilte die Staatsanwaltschaft auf RZ-Nachfrage mit: Sie hat die Ermittlungen inzwischen eingestellt, da sie den Täter nicht ausfindig machen konnte.

Am 18. November 2013 um 8.20 Uhr ruft bei der Zentrale des achtstöckigen Justizhochhauses, in dem das Land- und Amtsgericht ihren Sitz haben, ein Mann an – und droht in akzentfreiem Deutsch: „Im Landgericht Koblenz geht eine Bombe hoch. Lassen Sie es unverzüglich räumen!“

Im Haus schrillt sofort die Alarmsirene, die Mitarbeiter strömen ins Freie. Es folgt ein Großeinsatz der Polizei. 40 Beamte und 17 Wachtmeister evakuieren das Gebäude und sperren es großräumig ab. Der Verkehr in den angrenzenden Straßen kommt zum Erliegen.

Dann durchkämen Hundeführer mit Sprengstoffsuchhunden das menschenleere Hochhaus. Um 10.58 gibt die Polizei Entwarnung: keine Bombe im Gebäude. Die Justizmitarbeiter können nach gut zweieinhalb Stunden zurück an ihren Arbeitsplatz.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen unbekannt. Eine Bombendrohung wird gemäß Paragraf 126 des Strafgesetzbuches als „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ gewertet. Täter müssen eine Geldstrafe zahlen oder bis zu drei Jahre ins Gefängnis. Die Tat verjährt nach fünf Jahren. Sollte der Anrufer innerhalb dieses Zeitraums doch noch gefunden werden – etwa im Zuge anderer Ermittlungen -, kann er noch immer bestraft werden.

Mit einer Bombe zu drohen und Menschen in Schrecken zu versetzen, ist mehr als eine Geschmacklosigkeit. Die Polizei Koblenz stellt klar: „Eine Bombendrohung ist kein Scherz. Es ist eine Straftat.“