Vordereifel – Freigesprochen von der Anklage des Betrugs wurde der ehemalige Geschäftsführer eines mittlerweile insolventen Gleisbauunternehmens, das seinen Sitz in der Verbandsgemeinde Vordereifel hatte, vom Wirtschafts-Schöffengericht in Koblenz. Dem 47-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen ehemaligen Geschäftspartner betrogen zu haben. Der Grund: als Geschäftsführer hatte der Angeklagte ausstehende Forderungen aus vier Aufträgen der Deutsche Bahn Netz AG an ein ehemaliges Partnerunternehmen abgetreten, obwohl er einige Jahre zuvor Forderungen bereits generell an eine Bank abgetreten hatte. Die doppelte Abtretung räumte der Angeklagtre ein. Er bestritt jedoch, dies in betrügerischer Absicht getan zu haben. Der Mann ist bereits wegen Vorteilsgewährung und Untreue zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Eine weitere Verurteilung zu zwei Jahren und fünf Monaten wegen Wtrtschaftsdelikten ist noch nicht rechtskräftig.
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