Mainz
Behandlungsfehler nach Schönheits-OP: Klinik und Mediziner haften

Die Fontana-Klinik in Finthen.

Harry Braun

Mainz - Eine Mainzer Klinik, ein Arzt und eine Medizinstudentin müssen für ein folgenschweres Versehen nach einer Schönheits-Operation haften. Das entschied das Landgericht am Dienstag in Mainz. Die konkreten Beträge will das Gericht nach einer weiteren Beweisaufnahme festlegen.

Der Zivilprozess hatte vor mehr als zwei Jahren begonnen und sich wegen eines Streits um Gutachter in die Länge gezogen. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, die Organisation in der Klinik habe dazu geführt, dass medizinische Standards nicht eingehalten werden konnten und die Patientin geschädigt wurde.

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