Bahnbeamter arbeitete für Gleisbauunternehmer: Gericht rüttelt in Revision nicht wesentlich an Urteilen
Koblenz/Region
Bahnbeamter arbeitete für Gleisbauunternehmer: Gericht rüttelt in Revision nicht wesentlich an Urteilen
Koblenz/Region - Unwesentlich geändert hat das Landgericht Koblenz die Strafen für einen ehemaligen Gleisbauunternehmer aus der Region Mayen und einen Beamten aus dem Kreis Cochem-Zell, die wegen Vorteilsgewährung und -annahme vor dem Kadi standen. In der Revisionsverhandlung verhängte das Gericht zwei Jahre und vier Monate für den Ex-Firmenchef (bisher: zwei Jahre und fünf Monate) und ein Jahr und drei Monate mit Bewährung (bisher: ein Jahr und vier Monate) den Bahnbeamten. Im März 2010 waren die beiden Angeklagten bereits schuldig gesprochen worden. Sie hatten mit Erfolg vor dem Bundesgerichtshof geklagt und eine Revision erwirkt. Denn ins erste Urteil waren Straftatbestände eingeflossen, die bereits verjährt waren.
Lesezeit 2 Minuten
Koblenz/Region – Unwesentlich geändert hat das Landgericht Koblenz die Strafen für einen ehemaligen Gleisbauunternehmer aus der Region Mayen und einen Beamten aus dem Kreis Cochem-Zell, die wegen Vorteilsgewährung und -annahme vor dem Kadi standen. In der Revisionsverhandlung verhängte das Gericht zwei Jahre und vier Monate für den Ex-Firmenchef (bisher: zwei Jahre und fünf Monate) und ein Jahr und drei Monate mit Bewährung (bisher: ein Jahr und ...