Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland vom 1. Januar 2013 an 17,98 Euro im Monat Rundfunkbeitrag zahlen. Es gibt für viele Bürger aber auch in Zukunft Ausnahmen.
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Mitbewohner und Familienmitglieder: Wenn in einem Haushalt einer der Bewohner die Rundfunkabgabe zahlt, brauchen die übrigen nichts zu berappen.
Empfänger von Sozialleistungen: Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Pflegegeld, Sozialhilfe oder von Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) werden bei Vorlage entsprechender Nachweise vom Rundfunkbeitrag ausgenommen.