TagesThema
Ausnahmen von der Gebührenpflicht

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland vom 1. Januar 2013 an 17,98 Euro im Monat Rundfunkbeitrag zahlen. Es gibt für viele Bürger aber auch in Zukunft Ausnahmen.

Lesezeit 1 Minute
Mitbewohner und Familienmitglieder: Wenn in einem Haushalt einer der Bewohner die Rundfunkabgabe zahlt, brauchen die übrigen nichts zu berappen. Empfänger von Sozialleistungen: Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Pflegegeld, Sozialhilfe oder von Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) werden bei Vorlage entsprechender Nachweise vom Rundfunkbeitrag ausgenommen.

Ressort und Schlagwörter