Mainz
Arbeitgeber darf Mitarbeiter an anderen Dienstort versetzen
dpa

Mainz - Ein Arbeitgeber darf bei einem "Arbeitskräfteüberhang" einen Beschäftigten an einen anderen Dienstort versetzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz.

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Mainz – Ein Arbeitgeber darf bei einem „Arbeitskräfteüberhang“ einen Beschäftigten an einen anderen Dienstort versetzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Diese Befugnis folge schon aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, so dass er auch keine Änderungskündigung vornehmen müsse (Az.