Mainz
Angeklagter zweifelt am Rechtssystem: Geldstrafe für rasenden Verkehrsrowdy
dpa

Mainz - Der wegen Nötigung und Beleidigung Angeklagte bat die Amtsrichterin "realistisch zu bleiben". "Wenn ich hier verurteilt werde, dann muss ich aber doch Zweifel an unserem Rechtssystem anmelden", sagte der 27-Jährige.

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Mainz – Der wegen Nötigung und Beleidigung Angeklagte bat die Amtsrichterin „realistisch zu bleiben“. „Wenn ich hier verurteilt werde, dann muss ich aber doch Zweifel an unserem Rechtssystem anmelden“, sagte der 27-Jährige.

Inzwischen mag er ins Grübeln geraten sein, denn das Gericht verurteilte den smarten Jungunternehmer zu einer Geldstrafe von 875 Euro, was vorliegend 35 Hafttagen entspricht.

Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass der 27-jährige Familienvater im Oktober 2009 auf der linken Spur der Autobahn in Richtung Heidesheim mächtig aufs Gaspedal gedrückt und sich dann maßlos über einen langsameren Wagen geärgert hatte, der gerade einen Transporter überholte. Kaum war dieser Wagen wieder nach rechts gewechselt, setzte sich der Angeklagte auch nach Zeugenaussage neben ihn und zeigte ihm zweimal unverfroren den Mittelfinger.

„Damit hätte ich ja leben können, das hat man ja immer wieder mal. Meinem Sohn sagte ich noch, der hat wohl was am Finger, dass er ihn uns immer so zeigt.“ Zur Anzeige hatte sich der 48-jährige Autofahrer erst entschlossen, nachdem der Unternehmer ebenfalls auf die rechte Spur gewechselt und seinen Hintermann dann durch abruptes Abbremsen zu einer Vollbremsung zwang.

„Das wollte ich nicht auf mir sitzen lassen. Grundlos tat er das.“ Der Zeuge gab an, den Fahrer zu keiner Sekunde behindert zu haben. „Auch als ich den Transporter überholte nicht. Da war er noch weit hinter mir.“ Der Sohn hatte das Kennzeichen des Verkehrsrowdys aufgeschrieben, der 48-Jährige war ihm noch ein Stück weit nachgefahren, um die Nummer noch einmal abzugleichen. „Der drehte sich sogar noch um, um ein Foto von mir zu machen.“ Das alles auf der Autobahn.

Auf direktem Weg fuhr der 48-Jährige zur Polizei. Die jetzt gemachte Aussage passte zwar nicht mehr ganz zu der, die er damals machte.

„Aber was die Polizei aufgeschrieben hat, stimmt. Damals war ja alles noch ganz frisch“, so der Zeuge. Frisch war auch die Personenbeschreibung damals – und die passte auch heute noch bis aufs i-Tüpfelchen auf die Person des jetzt Angeklagten.

Andrea Krenz