5. Teil unserer Serie: Um die Gesundheit sorgt sich ein Betreuer auch
Westerwald
5. Teil unserer Serie: Um die Gesundheit sorgt sich ein Betreuer auch
Die Gesundheitssorge gehört zu den möglichen Aufgabenkreisen eines Betreuers.
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Westerwald. Zu einem betreuten Leben kann auch die Sorge um die Gesundheit eines Betreuten gehören, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dann erteilt das Gericht dem Betreuer den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge.
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Von unserer Redakteurin Susanne Willke
Und so kann er dafür sorgen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu lindern oder ihre Folgen in Grenzen zu halten. Deshalb muss der Betreuer zuallererst prüfen, inwieweit im konkreten Fall eine sinnvolle Krankenversicherung aktiviert ist.