Durch den Beitritt des Herzogtums Nassau zum Deutschen Zollverein verliert Altenkirchen seine wirtschaftliche Grenzlage. Zwischen den Vereinsstaaten und Nassau tritt nun die Freiheit des Handels und Verkehrs sowie zugleich die Gemeinschaft an den Zolleinnahmen ein.
Alle Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangsabgaben an den gemeinsamen Landesgrenzen – wie der Westerwaldgrenze – hören damit auf. Chausseegelder bleiben nur in der Höhe bestehen, als sie für Herstellungs- und Unterhaltungskosten der Verkehrswege nötig sind.