Mit ministerieller Verordnung vom 23. Juni wird für den Bereich des Regierungsbezirks Koblenz zur Überwachung der preußisch-nassauischen Grenze das Hauptzollamt Koblenz mit elf Nebenzollämtern I. Klasse, darunter auch Altenkirchen, eingerichtet. Kontrollämter zur Erhebung des Ausfuhrzolls sollten in Kirchen und Weyerbusch ihren Dienst aufnehmen.
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Entlang der Grenze wurde eine zehn Kilometer landeinwärts reichende Zollbinnenlinie festgelegt. Innerhalb dieses Grenzbezirks konnten verstärk jederzeit Personen-, Waren- und Fahrzeugkontrollen vorgenommen werden. Die Erhebung der Zölle und Verbrauchssteuern an den Grenzpunkten begann am 20.