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Mainz - Wer beim Stehlen erwischt wird, auf den warten mehrere Vorladungen. Gemeinsam mit den Eltern muss der Jugendliche zunächst eine Aussage zur Tat bei der Polizei machen, dann wird er noch einmal vom Jugendamt oder der Jugendgerichtshilfe zum Gespräch gebeten.
Die Ergebnisse dieser Unterredungen mitsamt der Einschätzung der Experten erhält ...
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