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Rheinland-Pfalz

Lehrstunde vor dem Oberlandesgericht: Wann der Staat für Schäden haften muss

Von Ursula Samary
War der Boden unter einem Diezer Klettergerüst zu hart, um einen Sturz 2016 abzumildern? Dies lässt sich nicht mehr zweifelsfrei klären. Die Klage ging erst 2018 ein. Ein Beweisfoto vom Spielplatz fehlt. Für eine gebrochene Hand dürfte Diez wohl kein Schmerzensgeld zahlen müssen.  Foto: Andreas Galonska
War der Boden unter einem Diezer Klettergerüst zu hart, um einen Sturz 2016 abzumildern? Dies lässt sich nicht mehr zweifelsfrei klären. Die Klage ging erst 2018 ein. Ein Beweisfoto vom Spielplatz fehlt. Für eine gebrochene Hand dürfte Diez wohl kein Schmerzensgeld zahlen müssen. Foto: Andreas Galonska

Zahlt die Stadt Schmerzensgeld, wenn ein Kind vom Klettergerüst stürzt? Darf eine Verbandsgemeinde sofort eine Zwangsversteigerung betreiben, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird? Und wie werden Bürger entschädigt, wenn ein Gerichtsverfahren sich überlang hinzieht? Solche exemplarischen Fälle verhandelte der schwerpunktmäßig für Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige 1. Senat am Oberlandesgericht (OLG) – auch als Lehrstunde für Mainzer Studenten. Hier eine Auswahl von diesem teils erstaunlichen Gerichtstag:

Lesezeit: 4 Minuten
Sturz vom Klettergerüst: Im Sommer 2016 stürzt ein Kind (8) auf einem städtischen Diezer Spielplatz von einem Klettergerüst und bricht sich die linke Hand. Beim Gerät handelt es sich um eine Leiter, an der sich in 2,40 Meter Höhe Kinder entlanghangeln, wie der Vorsitzende Richter Peter Itzel schildert. Die Klage, ...
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Streit um Laptops im Gerichtssaal

Der juristische Nachwuchs erlebte auch eine interessante Lehrstunde in Sachen Elektronik im Gerichtssaal. Vorsitzender Richter Peter Itzel stellte klar, dass er den Blick in Laptops im Gerichtssaal nicht duldet – zum Schutz aller Beteiligten: Er wolle verhindern, dass Aufnahmen in Ton und Bild im Internet verbreitet werden. Diese Gefahr bestehe. Und das Problem sei noch nicht gelöst, lautet sein Signal an die Justizverwaltung. Wenn ein Anwalt in elektronische Daten schauen müsse, unterbreche er die Verhandlung, damit der Jurist nach draußen gehen könne.

Die mit Laptop erschienene Anwältin ist perplex. Sie könnte aber in der Not diesmal in die dicke Papierakte schauen, die ihr Kollege eher per Zufall dabei hat. Wie Itzel später sagt, ist er sich bewusst, dass seine Gegenwehr bald bröckeln dürfte. Denn das Land bereitet sich auf die elektronische Akte vor. An Gerichten in Bad Kreuznach und Kaiserslautern laufen Pilotverfahren. Wenn auch Richter mit Laptop in den Gerichtssaal kommen, könne man dies Anwälten nicht verbieten, meint auch Itzel.

OLG-Senate bewerten den Einsatz von Laptops unterschiedlich. Vor den Staatsschutzsenaten haben Staatsanwälte und Verteidiger längst ihre elektronischen Daten ständig griffbereit. Beobachter müssen ihre Geräte vor der Verhandlung abgeben. Im Koblenzer Landgericht oder Oberverwaltungsgericht sind Laptops Alltag, vor allem bei Großverfahren. us

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