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Bad Kreuznach

Verdi gewinnt Eilverfahren: Verwaltungsgericht untersagt den Kreuznacher Mantelsonntag

Von Marian Ristow
Der an verschiedenen Stellen der Innenstadt stattfindende Herbstmarkt wird Besucher nach Bad Kreuznach locken – nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz aber nicht genug, um eine Ladenöffnung am Sonntag zu erlauben.
Der an verschiedenen Stellen der Innenstadt stattfindende Herbstmarkt wird Besucher nach Bad Kreuznach locken – nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz aber nicht genug, um eine Ladenöffnung am Sonntag zu erlauben. Foto: Marian Ristow

Der für kommenden Sonntag, 27. Oktober, geplante, angekündigte und beworbene verkaufsoffene Sonntag in Bad Kreuznach, der Mantelsonntag, kann nicht stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz untersagt mittels eine Beschlusses, der am Mittwochmittag veröffentlicht wurde, die Ladenöffnung in der Innenstadt. Der Herbstmarkt findet wie geplant statt.

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Damit gaben die Richter einem Eilantrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) statt. Nach der Veröffentlichung der Rechtsverordnung durch die Stadt Bad Kreuznach am 4. Oktober hatte sich Verdi an das Oberverwaltungsgericht gewandt – und nun Recht bekommen. Das Gericht setzt mit seinem Beschluss den Vollzug der Rechtsverordnung im Wege einer einstweiligen ...